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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der C-Informationssysteme GmbH (nachfolgend CIS genannt)

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseren sämtlichen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen zugrunde.
Mit Abnahme der ersten Lieferung bzw. Abschluss eines Leistungsvertrages erkennt der Besteller die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen.

Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Firma CIS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführungsarbeiten für diesen Auftrag durch CIS zustande.

Texte, Abbildungen und Preise in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Berichtigungsmöglichkeiten behalten wir uns vor.

Preisangaben sind für einen Zeitraum von 2 Wochen ab dem Tag der Angebots­abgabe verbindlich. Sie verstehen sich zuzüglich der am Tage der vollständigen Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, weiterhin zuzüglich der Kosten für Transport, Versand, Transportversicherung sowie ggf. anfallender Fahrtkosten und Spesen. Tritt bei einem als „freibleibend“ gekennzeichneten Angebot an Geschäftskunden während der Lieferfrist eine Preisänderung bei Zulieferteilen oder Lohn- und Gehaltstarifen ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages einen der Kostenentwicklung entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann CIS 10 % des Auftragswertes berechnen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Firma CIS bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Gleiches gilt für den Rücktritt des Bestellers vom Vertrag. Die bis zum Rücktritt vom Vertrag erbrachten Leistungen werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Lieferzeit

Liefertermine und -fristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, sofern bei Auftragserteilung alle technischen und/oder organisatorischen Einzelheiten vom Auftrags­inhalt und -umfang festliegen. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungs­wünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.

Kommt CIS in Verzug oder wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von CIS beruhen.

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller erst dann zu, wenn eine von ihm zu setzende angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird und er mit der Nachfristsetzung die Ablehnung des Vertragsgegenstandes angekündigt hat. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von CIS liegen, insbesondere bei höherer Gewalt (Streik, unvorhergesehene Betriebs­störungen, usw.) ist CIS berechtigt, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern, bzw. vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadens­ersatzpflicht eintritt.

Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Besteller nur dann vorzunehmen, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus voran­gegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Besteller steht uns das Recht zu, über die bestellte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Aufgabe zum Versand auf den Besteller über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatz­lieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns.

Bei etwaiger Rücksendung der Waren an CIS trägt der Besteller die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen.

5. Zahlung

Falls nicht anders angegeben, sind die Rechnungen der Firma CIS innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Rechnungslegung, fällig. Die ersten zwei Aufträge von Neukunden sind am Tage der Anlieferung bzw. Leistungs­erbringung fällig. Zahlungen haben auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen, wobei die Zahlung nur dann vertragsmäßig ist, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto vor Ablauf der Zahlungsfrist gutgeschrieben ist. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist ist CIS, unbeschadet weiterer Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn die Fälligkeit um mehr als 14 Tage überschritten ist.

6. Eigentumsvorbehalt

An allen gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch frühere Lieferungen und Leistungen, vor.

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können wir jederzeit die Herausgabe der Ware verlangen, wozu der Käufer das Betreten seiner Räume zu gestatten hat. Die Herausgabe der Ware geschieht nur zur Sicherung, sofern nicht das Gegenteil ausdrücklich schriftlich erklärt wurde.

7. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungs­­verletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen CIS als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungs­­gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Ausschluß gilt nicht für Personenschäden.

8. Gewährleistung

Fehlmengen oder offensichtliche Mängel sind binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen der Rechnungsstellung sind binnen fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Ansprüche daraus erlöschen spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Ware bzw. der Rechnung.

Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängel oder Beanstandungen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, zur kostenlosen Nachbesserung des Kaufgegenstandes oder zum Ersatz fehlerhafter Teile. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde Anspruch auf Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Verbrauchern steht das gesetzliche Wahlrecht zu. Erfüllungsort für Geschäftskunden und Verbraucher ist der Sitz der Firma CIS.

Von der Garantieverpflichtung sind alle weiteren Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefer­gegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden) ausgeschlossen.

Zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten muß der Käufer der Firma CIS während der normalen Arbeitszeit, ausreichend Zeit und Gelegenheit geben. Gebrauchte Geräte werden mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft. Bei Software gewährleisten wir die im Auftrag oder anderweitig schriftlich zugesicherten Eigenschaften. Für Fehler darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- und fehlerfrei in allen, vom Besteller gewählten Kombinationen und auf allen Geräte­konfigurationen läuft.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Geschäftskunden ein Jahr ab Auslieferungs­tag oder Übergabe.

Die Firma CIS ist von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit, wenn Eingriffe irgendwelcher Art, insbesondere Veränderungen oder Reparaturen an von uns gelieferten Waren vorgenommen oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wurde.

9. Sonstiges

Für Geschäftskunden gilt Wurzen als Gerichtsstand vereinbart.

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma CIS und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Sinn nahekommende zu ersetzen.

C-Informationssysteme GmbH, Schützstraße 4, 04808 Wurzen